Wechselkennzeichen
Wechselkennzeichen mit bloßem Knalleffekt
Wechselkennzeichen mit bloßem Knalleffekt
Sie können es einfach nicht. Oder – zutreffender – sie wollen nicht. Die Rede ist von den Geburtshelfern des neuen Wechselkennzeichens. Was, so muss man fragen, war denn die naheliegende Überlegung derer, die das Wechselkennzeichen forderten? – Besitzer zweier Pkws oder zweier Motorräder sehen nicht ein, das ganze Jahr über für alle Fahrzeuge volle Steuersätze zu entrichten, obwohl jeweils immer nur ein Auto oder nur ein Bike bewegt wird. Um die übliche Einsatzpraxis glaubwürdig zu unterstreichen, kam das Wechselkennzeichen ins Gespräch.
Seinen Befürwortern geht es nicht schlechthin darum, für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse lediglich eine austauschbare Kennzeichentafel zu haben. Von der Wechselkennzeichen-Regelung versprechen sich Fahrzeughalter logischerweise einen finanziellen Vorteil. Der aber ergibt sich nach den bisherigen amtlichen Verlautbarungen zum Thema nicht. Bundesverkehrsminister Ramsauer jedenfalls lenkt die Erwartungshaltung sogleich weg von der Kfz-Steuer und hin zu den Versicherern: „Ich setze darauf, dass die Versicherungsunternehmen ihre Versprechen wahrmachen und das Wechselkennzeichen unterstützen.“
Ins Spiel bringt Ramsauer als Vorzug des Wechselkennzeichens, dass „für kürzere innerstädtische Strecken ein sparsames Auto und für Reisen und Transporte ein größeres Familienfahrzeug verwendet werden“ könne. Das habe „einen positiven Effekt für die Umwelt“ und sei „Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeugs, etwa eines Elektrofahrzeugs“.
Gleich noch nachgeschoben wird vom Bundesverkehrsminister der werbende Hinweis: „Für Elektrofahrzeuge gilt bereits heute eine Steuerbefreiung für fünf Jahre“, die „im Rahmen des Regierungsprogramms Elektromobilität auf zehn Jahre ausgeweitet“ werde. Vorerst aber, jeder weiß das, stellen sich einem auffälligen Umstieg aufs Elektroauto Anschaffungspreis und begrenzte Reichweite in den Weg.
Das Wechselkennzeichen hat offenkundig ein wenig berauschendes Eigenleben. Derartige Schilder müssen umgesteckt werden. Gut, das lässt sich unter „kleine Mühe“ verbuchen. Zu verschmerzen sind vielleicht auch die 65 Euro Verwaltungsgebühren, die das Straßenverkehrsamt für den urkundlichen Doppelwhopper kassiert. Zwei neue Nummerschildsätze kosten natürlich auch etwas: 40 Euro. Verrückt wird es erst, wenn daran erinnert wird, dass „pausierende“ Fahrzeuge ohne Kennzeichen nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden dürfen. Es drohen 40 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und Abschleppkosten. Den Verweis aufs private Grundstück oder eine Garage kann man sich schenken. Wer hat, der kann. Und wer nicht hat?
Das Wechselkennzeichen ist einem Aprilscherz zum Verwechseln ähnlich.
Quelle: Auto-Reporter.NET
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