Motorradführerschein
Motorradführerschein – Wichtige Änderungen ab den 19.01.2013
Motorradführerschein – Wichtige Änderungen ab den 19.01.2013
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bislang unbefristet erteilt wurden, werden auf 15 Jahre befristet. Ist dieses Frist abgelaufen, werden die Führerscheindokumente nur umgetauscht. Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen Untersuchung verbunden. Bis 2033 dann müssen zusätzlich alle anderen – bisher unbefristet – ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.
Motorradführerschein A1
Die bisherige Definition – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) – wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg (das sind 0,14 PS) eingehalten werden. Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt dann.
Motorradführerschein A2
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg (0,3 PS pro Kilo). Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und – nach Ablauf von zwei Jahren – Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
Einführung der neuen Motorradklasse AM
Die Klasse AM wird als neue Klasse für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 Kubikzentimetern Hubraum beziehungsweise maximal 4 kW (5,5 PS) Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M und S.
Neuregelung für Trikes
Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor (vorher Klasse B). Das Mindestalter hierfür wird auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen damit weiterhin Trikes führen. Außerdem berechtigt die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B auch weiterhin zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.
Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen
Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen- aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b.
Motorradführerschein Direkteinstieg
Auch derjenige, der von seiner ab 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchte, benötigt eine praktische Prüfung. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre abgesenkt.
Motorradführerschein Kosten
Ein günstiges Vergnügen wird Motorradfahren auch 2013 nicht: Mit 1200 Euro für die Klasse A sollte bei Neuerwerb – je nach Anzahl benötigter Fahrstunden – gerechnet werden.
Quelle: ADAC
Sie hatten einen Unfall und benötigen schnelle und unkomplizierte Hilfe?
Die Unfallgutachter stehen Ihnen bei Fragen zu Schadengutachten, Wertgutachten, technische Gutachten, Beweissicherung, Prüfung von Werkstattrechnungen oder andere Gutachten und Reparaturbestätigung professionell und kompetent immer zur Seite! Schreiben oder rufen Sie uns an und teilen Sie Ihr Anliegen unseren Kollegen zum Thema KFZ-Gutachten mit. Wir helfen gerne!
die-unfallgutachter.de GmbH
0391 55 99 03 84
info@die-unfallgutachter.de
www.die-unfallgutachter.de
Wir verwenden Cookies, um Leistungen zu verbessern. Mit der Nutzung unserer Website stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
OKMehr erfahrenWir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.
Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:
We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutz